Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, beleuchtet die Folgen eines eigenständigen Heilberufs Osteopath und erläutert, dass dieser „sozialverträglich gestaltet“ sein müsste:
„Sollte der Gesetzgeber den Heilberuf des im Primärkontakt arbeitenden Osteopathen schaffen wollen, dann müsste er sicherstellen, dass dieser neue Beruf – gerade weil in der Heilkunde situiert – sozialverträglich gestaltet ist. (...)
Für einen sozialverträglich gestalteten neuen Heilberuf müsste die Osteopathie in das Gesundheitssystem aufgenommen und zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, GKVs, werden. Einen Heilberuf, der nur Selbstzahler und Privatversicherte als Patienten hat und selbst über die Höhe seines Behandlungssatzes bestimmt, würde der Gesetzgeber keinesfalls erschaffen wollen und wohl auch gar nicht dürfen.
Die GKVs müssten ihre bisherige Satzungsleistung durch eine Regelleistung Osteopathie ersetzen. Osteopathen bräuchten dann eine Kassenzulassung, um auch gesetzlich abrechnen zu können.“