Wie der osteopathische Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, und mehrere Verbände melden, unterstützt das bayerische Gesundheitsministerium die Forderung nach einem eigenen Berufsgesetz.
Physiotherapeuten müssen in Bayern aber die Heilpraktikererlaubnis erwerben, um Osteopathie, auch auf Verordnung, ausüben zu können. Da das aufgrund der großen Nachfrage bei den Gesundheitsämtern in kurzer Zeit nicht möglich sei, duldet das Ministerium die Ausübung der Osteopathie auf ärztlich Verordnung durch Physiotherapeuten mit mindestens 1350 UE Osteopathie-Weiterbildung.
„Wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Aspekte“ bleiben von der Duldung allerdings unberührt.
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