Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, beleuchtet die Folgen eines eigenständigen Heilberufs Osteopath und geht den Argumenten gegen den Heilpraktiker als osteopathisch tätigen Therapeuten nach.
Laut Verband erscheint es „mehr als unrealistisch“, dass „ein eigenes Berufsgesetz (...) dem Osteopathen mindestens die gleichen wenn nicht mehr Möglichkeiten in der Ausübung der Osteopathie einräumen (würde), als es das Heilpraktikergesetz bereits jetzt ermöglicht.“
Auch reiche „die Osteopathieausbildung (von mind. 1350 UE) für die Arbeit im Primärkontakt“ nicht aus und könne man dem Heilpraktiker nicht anlasten, dass es „keine einheitlich geregelte Weiterbildung in der Osteopathie, weder auf ärztlicher noch auf nichtärztlicher Seite“ gebe.