Anlässlich der heute startenden Gesundheitsministerkonferenz (siehe News vom 16.05.2016) weist der Bundesverband Osteopathie, BVO, „noch einmal ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines Berufsgesetzes für Osteopathen hin.“
„Jährlich nehmen tausende Patienten osteopathische Behandlungen in Anspruch. Die gesetzlichen Krankenkassen wenden dafür in sogenannten Satzungsleistungen einen dreistelligen Millionenbetrag auf. Allerdings ist bis heute nicht geklärt, welche Qualifikation ein Osteopath haben muss.“