Der Bundesverband Osteopathie, BVO, zitiert den hessischen Gesundheitsminister Stefan Grüttner, der sich zum Beschluss der Landesgesundheitsministerkonferenz äußert.
Demnach „wurde das Bundesgesundheitsministerium nun aufgefordert zu prüfen, ob ein eigenständiges Berufsgesetz eine klare Regelung bringen kann.“ Ziel sei dabei die Patientensicherheit.
Es gebe hierbei „jedoch keinen Zeitplan, nur Zeitdruck. Für eine gesetzliche Regelung haben die Länder keine Kompetenzen, sondern nur der Bund.“