Der zum 1. Juli erfolgte Fusion der BKK Beiersdorf mit der DAK-Gesundheit wirkt sich auf die Satzungsleistung Osteopathie aus.
Die BKK Beiersdorf hatte den „Arzt oder Physiotherapeuten, der Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine entsprechende Qualifikation verfügt“ als Leistungserbringer anerkannt und deren Leistungen mit bis zu 120 Euro im Jahr bezuschusst.
Anders die DAK-Gesundheit: Hier muss die „die osteopathische Behandlung nach § 32 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt erbracht“ werden und beträgt der Zuschuss nur 60 Euro.