In einem Interview im Online-Forum für Physiotherapeuten „PHYSIOtalk“ hat der Vorsitzende der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, Jürgen Gröbmüller, vor der in Bayern geltenden „Übergangslösung zur Osteopathie“ gewarnt (siehe News vom 29.06.2016):
„(...) diese Übergangslösung enthält einen Fallstrick, auf den das Ministerium selbst hinweist. Wörtlich heißt es: ‚Wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Aspekte bleiben hiervon unberührt.’ Im Klartext, auch wenn die Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung und ärztlicher Verordnung geduldet wird, bleibt der Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, § 5, bestehen und hat somit Straftatbestand.“