Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hat für ihre Mitglieder einen „individuellen“ Behandlungsvertrag ausarbeiten lassen. Hintergrund ist laut hpO, dass „der Gesetzgeber (...) für heilkundliche Behandlungen einen Behandlungsvertrag zwischen Behandler und Patienten vor(schreibt)."
Quelle: www.hpo-osteopathie.de