Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, reagiert auf die News des Bundesverband Osteopathie, BVO, (siehe News vom 06.09.2016) und weist „ungerechtfertigte Kritik an Heilpraktikern“ zurück.
So würde etwa laut hpO auch bei einem „eigenständigen Berufsgesetz für Osteopathen mit Primärzugang“ die „(Muster-)Berufsordnung der Ärzte (...) gelten und Ärzten das gemeinsame Untersuchen und Behandeln mit Osteopathen untersagen.“
Quelle: www.hpo-osteopathie.de