Die Verbände Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, Bundesverband Osteopathie, BVO, Deutscher Verband für Osteopathische Medizin, DVOM, Register der Traditionellen Osteopathen, ROD, Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, sowie die Akademie für Osteopathie, AFO, haben gemeinsam ihre Forderung nach einem Berufsgesetz „bekräftigt“.
Hierbei haben sie „ihre drei Kernforderungen, die nur durch ein Berufsgesetz gelöst werden können“, erneuert.
Diese lauten:
„1. Wichtigstes Ziel ist die Patientensicherheit und Transparenz. Es muss ein ausreichender Verbraucherschutz durch gesetzlich geregelte Ausbildungs- und Qualitätsstandards sichergestellt werden.
2. Ein Berufsgesetz schafft Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen und minimiert Haftungsrisiken.
3. Ein Bundesgesetz schafft durch eine bundeseinheitliche Regelung Transparenz und Klarheit für die gesetzlichen Krankenkassen und sichert die verantwortbare Verwendung der Beitragsmittel ausschließlich für qualifizierte Osteopathen und qualifizierte Behandlungen – „Gute Osteopathie für gutes Geld“.“
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