Der Berufsverband für Funktionelle Osteopathie, bvFO, begrüßt den Änderungsantrag der Koalition zur „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten.“ Demnach soll Osteopathie in einem Umfang von 60 Stunden in die Physiotherapieausbildung aufgenommen werden.
„Die Ausübung osteopathischer Verfahren durch PhysiotherapeutInnen wird nun auf rechtlich sichere Grundlagen gestellt, indem die Osteopathie schon in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der PhysiotherapeutInnen verankert wird und somit zweifelsfrei in deren beruflichen Aufgabenbereich platziert ist.“
Quelle: www.bvfo-verband.de