Die Wettbewerbszentrale hatte wegen der Kosten einer Abmahnung gegen einen Physiotherapeuten geklagt, der zuvor eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, dass er keine Osteopathie abgeben würde. Die Forderung der Wettbewerbszentrale auch für die Abmahnkosten aufzukommen, wurde vom Landgericht Detmold Ende Oktober abgelehnt.
Quelle: www.rechtsanwaltalt.de