Auch der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, berichtet von dem „so nicht eingebrachten“ Änderungsantrag:
„Aus Sicht der Patientensicherheit, Transparenz und letztlich auch einer nachhaltigen Rechtssicherheit ist diese Entwicklung sehr zu begrüßen. Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen gemeinsam dieses Ergebnis erzielen konnten.“
Quelle: www.osteopathie.de