Auch die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, der Bundesverband Osteopathie, BVO, sowie die Osteopathieschulen Institut für angewandte Osteopathie, IFAO, und The International Academy of Osteopathy, IAO, berichten über den zurückgezogenen Änderungsantrag 33.
Dabei zitiert die IFAO lediglich aus einer E-Mail des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD. Die IAO freut sich, dass die Osteopathie nicht „zu einer krankengymnastischen Behandlungstechnik degradiert“ wurde. Die hpO spricht von einem „guten Tag für die heilkundlich praktizierte Osteopathie“ und der BVO sieht den „Weg zur Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Beruf weiter“ offen.
www.ifaop.com
www.osteopathie.eu
www.hpo-osteopathie.de
www.bv-osteopathie.de