Der Deutsche Verband für Physiotherapie, ZVK, berichtet darüber, dass zurückgezogene Änderungsantrag „nach wie vor auf der Tagesordnung“ stünde und diesbezüglich „die Grundsatzentscheidung der Koalition/des BMG“ gefallen sei.
Die Verzögerung sei dadurch zu erklären, dass „Osteopathische Verbände (...) eine Falschmeldung gestrickt“ hätten.
„Inzwischen weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt, dass die Verankerung von 60 Unterrichtseinheiten Osteopathie in der physiotherapeutischen Ausbildung die rechtliche Grundlage sein wird, um darauf eine fundierte Weiterbildung aufzusatteln.“
Quelle: www.physio-deutschland.de