Wie der Bundesärztekammer berichtet, kam es am 23. November zu einem „Meinungsaustausch“ zwischen ihr, der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGMM, der Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände, SHV.
Demnach begrüßt man den mittlerweile zurückgezogenen Änderungsantrag 33, der vorsah, „die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern. Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie ist in der Folge dann zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich.“
Obwohl der Änderungsantrag mittlerweile zurückgezogen worden ist (siehe News vom 01.12.2016), unterstützen die Verbände „das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen“ und fordern die Bundesländer auf „die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen.“
Über den gleichen Inhalt berichtet auch der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK.
Zum Spitzenverband der Heilmittelverbände, SHV, zählen der IFK, der Deutsche Verband der Ergotherapeuten, DVE, der Deutsche Verband für Physiotherapie, ZVK, und der Verband Physikalische Therapie, VPT.
Quelle: www.bundesaerztekammer.de