Die vom bvo, Bundesverband Osteopathie, entwickelte Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder richtet sich nach dem jeweiligen Grundberuf des osteopathisch tätigen Therapeuten:
Für Masseure und medizinische Bademeister, Physiotherapeuten und Heilpraktiker umfasst sie die beruflichen Tätigkeiten und Therapieformen des jeweiligen Grundberufs sowie die Ausübung der parietalen, viszeralen und craniosakralen Osteopathie. Für Ärzte bezieht sich die neue Berufshaftpflichtversicherung auf deren osteopathische Tätigkeit.
Mitversichert sind u.a. Fehler bei der Indikation, der Nichtbeachtung von Kontraindikationen, bei der Anamneseerhebung und Befundinterpretation.