Die zu Jahresbeginn erfolgten Fusionen diverser Kassen gehen in drei von vier Fällen zu Lasten der Satzungsleistung Osteopathie.
So fusioniert die Deutsche BKK, die bislang maximal 150 Euro erstattete, mit der Barmer GEK, die maximal 50 Euro zahlt.
Die E.ON BKK, die bislang maximal 360 Euro erstattete, fusioniert mit der Energie BKK, die keine Osteopathie erstattet. Hier steht allerdings noch die Genehmigung des Bundesversicherungsamts für neue Satzungsleistungen aus. Welche das sind und ob Osteopathie dazuzählen wird, ist nicht bekannt.
Auch die BKK Brau Gillette, die bislang maximal 390 Euro erstattete, fusioniert mit der pronova BKK, die für maximal 160 Euro im Jahr aufkommt.
Freuen können sich die Versicherten der Vereinigten BKK, die bislang maximal 240 Euro erstattet bekommen haben. Aufgrund der Fusion mit der BKK VBU steigt für sie der Erstattungsbetrag auf nun 360 Euro.
Quelle: www.osteokompass.de