Der Deutsche Verband für Physiotherapie, ZVK, hat vor Weihnachten ein Schreiben veröffentlicht, mit dem er auf einen „offenen Brief“ des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD, reagiert.
In dem Schreiben erklärt sich der ZVK zu einem konstruktiven Gespräch bereit, soweit sich dieses „nicht auf den Austausch von unverrückbaren Grundsatzerklärungen beschränkt.“
Das Schreiben nimmt konkret Stellung auf einzelne Passagen aus dem „offenen Brief“ des VOD vom 13. Dezember, den der Osteopathieverband bislang aber nicht öffentlich gemacht hat.
So heißt es u.a.: „(...) Ihren Hinweis auf die Rechtssicherheit im Hinblick auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 8.9.2015 sehe ich ebenso kritisch. Der Änderungsantrag Nr. 33 wäre und ist weiterhin der erste Schritt, um in Verbindung mit Weiterbildungsregelungen vergleichbar denen in Hessen, die Sie ja höchst persönlich erkämpft haben, abschließend für Rechtssicherheit zu sorgen. Hier sehen wir uns in Übereinstimmung mit der BÄK und der Rechtsauffassung des BMG.“