Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, berichtet von dem seit 1. Januar geändertem Heilpraktikergesetz und dessen ersten Durchführungsverordnung.
Demnach wird „das Bundesgesundheitsministerium (...) gemeinsam mit den Ländern bundesweit einheitliche Leitlinien für die Heilpraktikerprüfung (...) erarbeiten, die spätestens Ende 2017 in Kraft treten.“
Die hpO begrüßt die Änderungen: „Sie werden das Berufsbild des Heilpraktikers stärken und damit auch die Osteopathie als eigenständiges, komplementäres Heilverfahren.“
Quelle: www.hpo-osteopathie.de