Der Bundesverband Osteopathie, BVO, bietet seinen Mitgliedern einen Behandlungsvertrag an: „Ein schriftlicher Behandlungsvertrag zwischen Behandlern und Patienten ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient aber der eigenen Absicherung und ist daher sinnvoll.“
Einen Behandlungsvertrag bietet seit letztem Jahr auch die hpO ihren Mitgliedern an (siehe News vom 20.08.2016).
Quelle: www.bv-osteopathie.de