Der Bundesverband Osteopathie, BVO, berichtet von den „Forderungen des Bayerischen Heilbäder-Verbandes zur Bundestagswahl 2017“. In seinem „10-Punkte-Forderungskatalog“ sieht der BHV „im Bereich der Osteopathie (...) Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, hier tätig zu werden.“
Laut BVO fehlt es „einzig an klaren Vorgaben für Ausbildung, Praxis und Vergütung, die ein Höchstmaß an Patientensicherheit gewährleisten und Rechtssicherheit auch für uns Therapeuten schafft. Wir fordern deshalb ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathen und schließen uns der Position des BHV mit Nachdruck an.“
Quelle: www.bv-osteopathie.de