Bremen hat sich in den letzten 10 Jahren 5 Mio. Euro aus Abrechnungsbetrug zurückgeholt. Betroffen davon waren alle Bereiche des Gesundheitswesens.
Wie Abrechnungsbetrug funktioniert, wurde am Beispiel einer Physiotherapeutin erläutert, die Patienten angeboten hatte, Osteopathie statt der verschriebenen Krankengymnastik durchzuführen. Da diese nicht zu den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen zählt, wurde sie als Krankengymnastik im Verhältnis 2:1 mit der Kasse abgerechnet (1 osteopathische Behandlung = 2 verschriebene Krankengymnastikbehandlungen). Gegen die Physiotherapeutin und ihre Patienten wurde Strafanzeige gestellt.