Wie der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, mitteilt, tritt zum 1. Juli die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte in Kraft.
Folgende Indikationen können dann als Heilmittel an Physiotherapeuten verordnet werden:
„craniomandibuläre Störungen, Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS, chronifiziertes Schmerzsyndrom sowie Lymphabflussstörungen.“
Die genannten Störungen zählen auch zu den klassischen Indikationen für Osteopathen.
Quelle: www.ifk.de