Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gestattet einer Physiotherapeutin die Ausübung der „CranioSakralen Therapie nach Upledger“, obwohl die Cranio-Sakral-Therapie nach Auffassung des Gerichts zur Heilkunde zählt und die Beklagte keine Heilpraktikererlaubnis besitzt.
Das Urteil hat der Justiziar des Verbandes Physikalische Therapie, VPT, Denys Benjamin Alt, erstritten, der hierüber auf seiner Website berichtet.
Die Cranio-Sacrale Therapie ist aus der kraniosakralen Osteopathie heraus entstanden.
Quelle: www.rechtsanwaltalt.de