Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hat das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt kommentiert, das einer Physiotherapeutin die Ausübung der craniosakralen Therpie erlaubt, obwohl diese keine Heilpraktikererlaubnis besitzt (siehe News vom 28.11.2017).
„Sollte dieses Einzellfallurteil Schule machen, würde das in letzter Konsequenz das Heilpraktikergesetz beschneiden und die im Sinne der Patientensicherheit klare Zuordnung der Ausübung von Heilkunde nur durch Ärzte und Heilpraktiker aufheben.
Dann müsste künftig nur belegt werden (oder eben nicht belegt werden können), dass von heilkundlichen Verfahren oder Teilen daraus keine Gefahr ausgeht, damit diese auch von Nicht-Ärzten und Nicht-Heilpraktikern abgegeben werden können. (...) Mit Verweis auf das OLG-Urteil Frankfurt könnten also künftig Physiotherapeuten craniosakrale Osteopathie als craniosakrale Therapie anbieten. Es bräuchte dann neue Urteile, die die Ausübung selbiger wieder unter Heilpraktikervorbehalt stellen müssten.“