Der Bundesverband Osteopathie, BVO, hält weiterhin an seinem Ziel eines Berufsgesetzes für Osteopathie fest. Denn ohne eine klare rechtliche Regelung „müssen hierzulande über 10.000 Osteopathen und Millionen Patienten nicht nur weiter mit einer mangelnden Anerkennung, sondern auch permanenter Unsicherheit leben.“
So lange es aber kein Berufsgesetz gäbe, „übernimmt etwa der Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO, die darin zu verankernden Funktionen der Qualitätssicherung für Ausbildung und Praxisalltag.“
Quelle: www.bv-osteopathie.de