Anlässlich der am 25. Mai in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, hat die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, einen Datenschutzbeauftragten engagiert.
Dabei handelt es sich um den gleichen Datenschutzexperten, der bereits für Therapeuten ein „DGSVO-Komplettpaket“ erstellt hat (siehe News vom 24.02.2018).