Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, weist auf die Vorbereitungskurse für die Heilpraktikerüberprüfung an „führenden“ Osteopathieschulen hin.
„Denn führte die mehrjährige, meist berufsbegleitende osteopathische Weiterbildung bislang zu einer rein fachlichen Qualifikation, so ist diese an vielen Schulen erweitert worden, um die Absolventen auch rechtlich für die Ausübung der Osteopathie zu qualifizieren.“
Der Verband begrüßt diese Entwicklung: „Es liegt im Interesse der Patienten und der Osteopathie praktizierenden Therapeuten, dass diese nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich zur Ausübung der komplementären Heilkunde mit den Händen qualifiziert sind.“