Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hat eine aktuelle Printanzeige des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD, zum Anlass genommen, um der Frage nachzugehen, welchen Preis man bereit sei zu zahlen, um sich künftig Osteopath zu nennen.
Bei einem eigenen Beruf, der nur auf Verordnung arbeite, eine eingeschränkte Osteopathie praktiziere und diese als Regelleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechne, verzichte man „gern im Interesse unserer Patienten und der Osteopathie in ihrer Gesamtheit auf eine berufsgesetzlich geregelte Bezeichnung Osteopath“.
Quelle: www.hpo-osteopathie.de