Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hat für die aktuelle Ausgabe Fachzeitschrift „DO. Deutsche Zeitschrift für Osteopathie“ eine neue Anzeige veröffentlicht, die nicht in der Zeitschrift erscheinen durfte.
„Der Grund: Eine Vereinbarung mit dem Verband der Osteopathen Deutschland, VOD. Dieser hatte darauf bestanden, dass ‚bestimmte Anzeigenkunde nicht mehr in der DO abgebildet werden dürfen’.“
Quelle: www.hpo-osteopathie.de