Mitglieder der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, können „zu äußert günstigen Konditionen die Datenschutzerklärung ihrer Praxiswebsite durch ihren Verband überprüfen lassen.“
So könne man „den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung gewährleisten.“