Die ausschließlich in Hessen geltende sogenannte Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) bleibt weitere fünf Jahre lang in Kraft.
Das ist dem Portal Hessenrecht zu entnehmen, dass sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften online stellt. Demnach heißt es seit Anfang September unter § 19, dass die WPO-Osteo „mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft“ tritt. Ursprünglich wäre die Verordnung Ende diesen Jahres außer Kraft getreten.
Die WPO-Osteo regelt die Weiterbildung in Osteopathie. Absolventen von in Hessen zertifizierten Osteopathie-Schulen können damit den staatlich geschützten Titel "Osteopath" erlangen.
Laut Regierungspräsidium Darmstadt ändert die WPO-Osteo nichts an den rechtlichen Voraussetzungen: „Die Osteopathie darf in Deutschland als Heilkunde nach wie vor nur von Heilpraktikern oder Ärzten eigenständig ausgeübt werden.“
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de