Gemäß einer ministeriellen Bekanntmachung von Anfang Oktober müssen Osteopathen in Luxemburg künftig einen Antrag beim Gesundheitsministerium stellen, um ihren Beruf ausüben zu können. Sie benötigen einen Master-Abschluss in Osteopathie sowie eine vorhergehende ärztliche Diagnose, wenn sie Schädel, Gesicht, Wirbelsäule und Kinder unter 6 Monaten behandeln wollen.
Quelle: www.gouvernement.lu