Die nur in Hessen geltende Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie, WPO Osteo, ist durch eine zweite Verordnung aufgehoben worden und gilt nur noch für Weiterbildungen in Osteopathie, die in Hessen bis Ende des Jahres begonnen werden.
Darüber berichtet die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, und zitiert dazu das Hessische Sozialministerium:
„Die WPO-Osteo hatte neben dem sehr guten Effekt der Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich auch einige Mankos: So werden beispielsweise die grundständig, auch akademisch ausgebildeten Osteopathen ohne Grundberuf von der Regelung ausgeschlossen.“