Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, berichtet über das Thema Arbeitsschutzbetreuung, die „für alle Praxen ab mindestens einem angestellten Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben“ ist:
„Arbeitsschutzbetreuung bedeutet u.a., eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der potenzielle Gesundheitsgefahren in der Praxis erfasst werden, Maßnahmen festzulegen, wie diese beseitigt werden und diese Maßnahmen dann auch umzusetzen.“
Der Verband hat weiterführende Informationen dazu für seine Mitglieder zusammengestellt.
Quelle: www.hpo-osteopathie.de