Auf dem Portal für rechtlichen Fragestellungen anwalt.de hat ein Anwalt am 31. Mai sehr ausführlich die Frage beantwortet, wer Osteopathie ausüben darf:
„Die Osteopathie ist kein Teilbereich der Physiotherapie, da die Osteopathie weitergehend ist als die Physiotherapie. Dass es teilweise zu Überschneidungen zwischen den beiden Therapiearten kommen kann, spielt indes keine Rolle.
Es stellt sich die Frage, ob ein Physiotherapeut Osteopathie ausüben darf, wenn hierfür eine ärztliche Verordnung bzw. die Verordnung eines Heilpraktikers vorliegt. Allerdings muss auch das verneint werden. Eine Verordnung berechtigt nicht dazu, heilkundlich tätig zu sein, ohne über eine Approbation bzw. Heilpraktikererlaubnis zu verfügen. Die Voraussetzungen selbstständig heilkundliche tätig zu sein müssen in der Person vorliegen, welche die Maßnahme durchführt. Es spielt auch keine Rolle, wenn ein Physiotherapeut eine entsprechende osteopathische Ausbildung absolviert hat und die Osteopathie möglicherweise beherrscht. Denn hier gilt: Ein „Können“ der Osteopathie macht eine Erlaubnis nicht entbehrlich. Denn man muss auch berechtigt sein, eine entsprechende Therapieart auszuüben. Insoweit ist das tatsächliche Können streng vom rechtlichen Dürfen zu unterscheiden.“
Quelle: www.anwalt.de