Die Teilnehmer der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz, GMK, von 5. bis 6. Juni in Leipzig haben das Gesundheitsministerium aufgefordert „den Beschluss der 89. GMK 2016 zu TOP 6.2 (Berufsgesetz Osteopathie) der GMK zeitnah umzusetzen.“
In 2016 hatte die damalige GMK das Gesundheitsministerium gebeten, „aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die durch verschiedene Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Voraussetzungen, Finanzierungs- und Haftungsfragen der osteopathischen Leistungserbringung ausgeräumt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.“ (Siehe News vom 30.06.2016)
Während sich der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, freut, „dass die GMK die Osteopathie auf die politische Agenda gesetzt hat. Das macht den Handlungsbedarf deutlich. Derzeit ist der Patientenschutz nicht gewährleistet und durch die bislang fehlende gesetzliche Regelung befinden sich viele Osteopathinnen und Osteopathen, aber auch Patienten und Krankenkassen rechtlich in einer schwierigen Situation“, betont die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, dass Osteopathie Heilkunde ist, „deren vollumfängliche Ausübung nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist.“
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