Auch der nichtärztliche Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, und das Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland, ROD, verweisen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum sektoralen Heilpraktiker in Osteopathie (siehe News vom 12.10.2019), halten sich aber mit einer Bewertung zurück:
„Das Urteil selber liegt uns nicht vor und darum kann zum jetzigen Zeitpunkt von unserer Seite auch keine weitere Auskunft abgeben werden.“