In einem Interview hat der erste Vorsitzende der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, Stellung genommen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober, das „die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Osteopathie letztinstanzlich abgelehnt“ hat:
„Die hpO versteht das Urteil auch als eine Warnung an jene, die weiterhin ein eigenes Berufsgesetz fordern, warum?
(...) Ein Berufsgesetz für Osteopathie zu fordern, heißt (...) das Tätigkeitsfeld und die Grenzen der Osteopathie verbindlich festzulegen. Zudem muss ein solcher Beruf in unser Gesundheitssystem eingebunden werden, also sozialverträglich gestaltet sein. Das heißt, Abrechnung über die GKV als Regelleistung, was nur mit ärztlicher Verordnung geht. Ein neuer Heilberuf Osteopath, der im Primärkontakt arbeitet und privat abrechnet, war, ist und wird immer eine Illusion bleiben.“