Das Internetportal Anwalt.de behandelt in einem aktuellem Aufsatz das Thema Werbung mit Osteopathie:
„Bereits in der Vergangenheit verschickte gerade die Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb AGW e.V. zahlreiche Abmahnungen an Physiotherapeuten, wenn diese mit Leistungen der Osteopathie geworben haben, ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein. Und auch in Zukunft ist bei falscher Werbung mit dem Begriff der Osteopathie weiter mit Abmahnungen zu rechnen.“
Quelle: www.anwalt.de