Die gesetzliche Krankenkasse WMF BKK bietet Osteopathie auch für Säuglinge an:
„Die Kostenübernahme kann innerhalb des ersten Lebensjahres für bis zu 3 Sitzungen erfolgen. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, bis zu einer Höhe von 40 Euro je Sitzung.“
Wie bislang auch werden weiterhin alle im Hufelandverzeichnis gelisteten Methoden, wie eben die Osteopathie „von uns im Rahmen des Bonusmodells mit insgesamt bis zu 30,- Euro pro Kalenderjahr bezuschusst.“
Quelle: www.osteokompass.de