Auch Osteopathen können laut Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, die sog. Bildungsprämie nutzen, bei der Staat 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr bis max. 500 Euro übernimmt:
„Der Prämiengutschein der Bildungsprämie kann für jede Weiterbildung auch im Bereich der Osteopathie genutzt werden, die jemanden beruflich weiterbringt.“
Das Angebot gilt allerdings nur für Erwerbstätige mit geringem Einkommen und auch für den Weiterbildungsanbieter gelten bestimmte Voraussetzungen.
Quelle: www.osteopathie.de