Die Osteopathieschule IAO lässt rechtlich prüfen, ob die eigenen Absolventen zur sog. interkantonale Prüfung für Osteopathen zugelassen sind. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung ist Voraussetzung für eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Noch steht offen, welche Instanz hierüber zu entscheiden hat. Über die Zuständigkeit soll das Schweizer Bundesgericht in Kürze befinden.
Quelle: www.osteopathie.eu