Zum ersten Februar tritt in der Schweiz das neue Gesundheitsberufegesetz in Kraft und regelt u.a. auch die landesweit einheitliche Ausübung der Osteopathie. Darauf verweist der Bundesverband der Osteopathen, BVO, auf seiner Website.
Gemäß neuem Gesetz benötigt
„Wer künftig in der Schweiz als Osteopath oder Osteopathin in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein möchte, (...) eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons, in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung setzt unter anderem einen Bildungsabschluss nach GesBG voraus.“