Die letzte Woche veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zum sektoralen Heilpraktiker für Osteopathie (siehe News vom 19.02.2020) ist nun von der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, kommentiert worden:
„Warum argumentiert das Bundesverwaltungsgericht auf diese Weise? (...) Weil es mit seiner Urteilsbegründung aufzeigt, in welche einzig denkbare Richtung ein eigenes Berufsgesetz für Osteopathie gehen würde: Kein eigener Heilberuf, mit eigenverantwortlicher Diagnose und Behandlung, wie er manch einem immer noch vorschwebt, sondern ein Gesundheitsberuf, dem die eigenverantwortliche Behandlung von Patienten nicht gestattet wäre.“