Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, berichtet über die vorläufige Ausgangsbeschränkung in Bayern. Laut hpO stellt „die Ausübung der Osteopathie (...) eine medizinische Behandlung dar. Insofern können osteopathisch arbeitende Ärzte und Heilpraktiker ihre Praxen in Bayern weiterhin geöffnet halten und Patienten behandeln und sind nicht von der vorläufigen Ausgangsbeschränkung betroffen.“
Der Verband sammelt und veröffentlicht Informationen zu Soforthilfeprogrammen „für osteopathisch tätige Therapeuten.“