Die gesetzliche Krankenkasse hkk hat die Anzahl der bezuschussfähigen osteopathischen Behandlungen von drei auf vier erhöht. Übernahm die hkk bislang „pro Kalenderjahr bis zu drei Mal 40 Euro, insgesamt bis zu 120 Euro“, so sind es jetzt „pro Kalenderjahr bis zu vier Mal 40 Euro, insgesamt bis zu 160 Euro“.