Viele Osteopathen haben Soforthilfe beantragt und erhalten. Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, weist nun auf „ein paar wichtige Fakten“ hin.
Die Soforthilfe darf nicht für „Kosten des privaten Lebensunterhalts“ verwendet werden, eine Überkompensation ist zurückzuzahlen und zudem ist die Soforthilfe steuerpflichtig.