Das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben Gutachten zum Heilpraktikerecht soll aufgrund der Coronapandemie erste Ende Oktober fertig erstellt werden. Ursprünglich war es für Mitte Juni geplant, so die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO.
Das Gutachten soll „insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.“
Für Osteopathen ist es insofern relevant, weil viele die Heilpraktikererlaubnis besitzen, um Osteopathie ausüben zu dürfen.